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Impressumspflicht für E-Label Wein Etiketten

Impressumspflicht für E-Label Wein Etiketten

Impressumspflicht für E-Label Wein Etiketten

Nach mehrfachen Rücksprachen mit Rechtsanwälten, ist es wohl ratsam, auf den digitalen Weinetiketten ein Impressum anzuzeigen.

Zunächst sind wir davon ausgeganen, das ein E-LABEL für Wein keine richtige Webseite darstellt, da diese über keine Navigation verfügt und ohne den QR-Code nicht aufrufbar ist. Die EU-Verordnung 2021/2117 drückt sich das recht schwammig aus, bzw. geht auf diese Thematik nicht ein. 

Unsere Gesetzgebung in Deutschland verlangt gem.  des § 5 TMG und dem § 18 Medienstaatsvertrag (MStV) ein Impressum vor. 

Wir hatten mehrfach das Gespräch mit Rechtsanwälten, die klare Empfehlung der Anwälte (Stand: 01.10.2023) ist, es muss ein Impressum vorhanden sein. 

Daher haben wir von E-Label,  die Möglichkeit der Eingabe der Impressumsdaten gem. den o.a. Gesetzen ermöglicht. 

Eingabe der Daten für das Impressum unter den Einstellungen
Eingabe der Daten für das Impressum unter den Einstellungen
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