Zunächst sind wir davon ausgeganen, das ein E-LABEL für Wein keine richtige Webseite darstellt, da diese über keine Navigation verfügt und ohne den QR-Code nicht aufrufbar ist. Die EU-Verordnung 2021/2117 drückt sich das recht schwammig aus, bzw. geht auf diese Thematik nicht ein.
Unsere Gesetzgebung in Deutschland verlangt gem. des § 5 TMG und dem § 18 Medienstaatsvertrag (MStV) ein Impressum vor.
Wir hatten mehrfach das Gespräch mit Rechtsanwälten, die klare Empfehlung der Anwälte (Stand: 01.10.2023) ist, es muss ein Impressum vorhanden sein.
Daher haben wir von E-Label, die Möglichkeit der Eingabe der Impressumsdaten gem. den o.a. Gesetzen ermöglicht.